Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 06.01.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93   

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https://dejure.org/1994,1024
BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 2 BvR 106/93 (https://dejure.org/1994,1024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 233; ZPO § 234
    Aufgabe fristgebundener Schriftsätze bei Poststreik L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Briefbeförderung infolge eines Poststreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürger - Einhaltung normaler Postlaufzeiten - Fristgebundenes Schriftstück - Sichere Übermittlungswege - Gerichtskasten am Ort - Telefaxgerät - Verschulden - Verzögerungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1210
  • VersR 1995, 981
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    a) Im Verantwortungsbereich des Absenders liegt es danach allein, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post zu geben, daß es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. BVerfGE 62, 334 [337]).

    b) Durfte ein Postkunde im Zeitpunkt des Einwurfs seiner Sendung in den Briefkasten nach diesen Maßstäben auf die Einhaltung der normalen Postlaufzeit vertrauen, so kann von ihm nicht verlangt werden, daß er sich gleichwohl - etwa durch einen Anruf bei Gericht - Gewißheit über den Eingang des Schriftstücks verschafft, um gegebenenfalls auf andere Weise für einen rechtzeitigen Zugang sorgen zu können (vgl. BVerfGE 53, 25 [30]; 62, 334 [337]).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Versagen diese Vorkehrungen, so darf das dem Bürger, der darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 40, 42 [45]; 41, 23 [27]; 53, 25 [29]; 62, 334 [337]; st. Rspr.).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).

    Dieses auf allgemeine Erfahrungen gestützte Vertrauen in die Einhaltung regulärer Postlaufzeiten kann allerdings Einschränkungen erfahren (vgl. dazu BVerfGE 40, 42 [45]; 50, 1 [4]; 51, 146 [150]; 51, 352 [355]).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Der Beschwerdeführerin entsteht durch die Versagung der Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil, denn es ist deutlich abzusehen, daß sich die Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ergebnis als tragfähig erweist (vgl. BVerfGE 90, 22 = NJW 1994, 993 und unten 2. b).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]), bei der Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eine Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 50, 1 [3]; 51, 146 [149]; 51, 352 [354]; 53, 25 [28]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 27.02.1992 - 1 BvR 1294/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen bei den Postlaufzeiten

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95   

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https://dejure.org/1995,2449
OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95 (https://dejure.org/1995,2449)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.1995 - 2 W 1/95 (https://dejure.org/1995,2449)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 1995 - 2 W 1/95 (https://dejure.org/1995,2449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren im Bezug auf den Beweiswert der Zeugenaussage im behaupteten Sinn; Voraussetzung der Bedürftigkeit des Zedenten und des Zessionars für die Prozesskostenhilfebedürftigkeit im Fall der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1405
  • FamRZ 1995, 940
  • VersR 1995, 981
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95
    Zwar kann nicht das konkrete wahrscheinliche Ergebnis einer Zeugenaussage antizipiert werden (BGH NJW 1988, 266), wohl aber der Beweiswert einer Aussage im Sinne des Vorbringens des Antragstellers.
  • OLG Stuttgart, 16.09.1993 - 15 WF 395/93

    Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95
    Die Prozeßkostenhilfe ist Sozialhilfe zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung durch eine unvermögende Partei (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 384).
  • OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 191/94

    Berücksichtigung besonderer Belastungen im PKH-Verfahren; PKH, Belastungen,

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95
    Für die Bestimmung der Ratenhöhe ist bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe vor dem 01.01.1995 auch dann das alte Recht maßgebend, wenn über die gegen die Festsetzung gerichtete Beschwerde erst nach dem 01.01.1995 entschieden wird, wie aus Art. 3 PKH-Änderungsgesetz vom 10.10.1994 zu folgern ist (vgl. nähere Begründung im Senatsbeschluß vom 06.01.1995 in der Sache 2 W 191/94).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 5 W 30/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Zwar lässt die Rechtsprechung grundsätzlich auch Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung abgetretener Ansprüche zu, wenn ein triftiger Grund für die Abtretung erkennbar ist (BGHZ 47, 289 ff.; OLG Köln FamRZ 1995, 940; Zöller-Geimer, § 114 Rn. 9 m.w.N.), was hier dahinstehen mag.
  • OLG Bamberg, 08.08.2007 - 4 W 42/07

    Zulässigkeit der Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Verwertung eines

    Das ist längst gefestigte Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1994, 1160, 1161 - zugleich in Abgrenzung von BGH NJW.1988, 266; OLG Koblenz NJW-RR 1992, 706; OLG Köln NJW-RR 1995, 1405; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1669; Zöller,' 26. Aufl., Rdnr. 26, 26 a zu § 114 ZPO; Musielak/Fischer, 5. Aufl., Rdnr. 21 zu § 114 ZPO).
  • BFH, 11.08.2010 - V S 11/10

    Prozesskostenhilfe bei Gesellschaften

    Lagen in den Fällen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH für die juristische Person oder die parteifähige Vereinigung nicht vor, kann diese nicht dadurch erreicht werden, dass die Anteile unentgeltlich auf eine natürliche Person übertragen werden (vgl. Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Januar 1995  2 W 1/95, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1995, 1405; Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 116 Rz 18 und § 114 Rz 9, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

    Umgekehrt widerspricht es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit, einer hilfsbedürftigen Partei Prozesskostenhilfe zu versagen, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich zum Nachteil der bedürftigen Partei ausgehen wird (BGH NJW 1988, 266; OLG Hamm VersR 1991, 219; OLG Köln FamRZ 1995, 940).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 C 16.2023

    Tierhaltungsverbot und Anordnung der Veräußerung von Tieren

    Zudem erscheint der Beweiswert der von der Antragstellerin auch erst im Beschwerdeverfahren benannten Beweismittel gering (vgl. OLG Köln, B.v. 6.1.1995 - 2 W 1/95 - juris Rn. 3; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl. 2013, § 114 Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2019 - 4 W 6/19

    PKH-Voraussetzungen bei Prozessstandschaft

    Die bedürftige Partei muss zwar dartun, dass im Einzelfall triftige Gründe für die Ermächtigung zur Geltendmachung durch sie bestehen (OLG Köln NJW-RR 1995, 1405).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5 W 1019/10

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht: Prüfung der

    a) Es entspricht nämlich einhelliger Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.1995 - 2 W 1/95, FamRZ 1995, 940, Rdnr. 7; Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2002 - 4 W 55/02, MDR 2002, 1396, Rdnr. 3; Kammergericht, Beschluss vom 26.11.2003 - 12 W 272/03, MDR 2004, 710), dass auf die Bedürftigkeit des Zedenten nicht nur im Falle des Rechtsmissbrauches abzustellen ist, sondern schon immer dann, wenn kein triftiger Grund für die Abtretung bestanden hat.
  • KG, 13.01.2009 - 6 W 45/08

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist die Vermögenslage des Zedenten nur dann ausnahmsweise ebenfalls von Bedeutung, wenn der nicht ausreichend finanzstarke Zessionar vom wirtschaftlich leistungsfähigen Zedenten zur Führung des Rechtsstreits nur vorgeschoben worden ist, Prozesskostenhilfe also rechtsmissbräuchlich erstrebt wird (BGH NJW 1967, a.a.O.) bzw. das Interesse des Zessionars an der klageweisen Durchsetzung gegenüber dem Interesse des Zedenten gänzlich zurücktritt (BGH VersR 1984, a.a.O.) oder kein triftiger Grund für eine Abtretung besteht (OLG Köln FamRZ 1995, 940; OLG Celle NJW-RR 1999, 579; KG -4. ZS- MDR 2002, 1396).
  • LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Bannmeile; Begehungsgefahr; Beschimpfung;

    Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges von einer Prozessführung absehen würde (BGH, NJW 1994, 1160).
  • OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04

    Anspruch auf Ersatz des aus einer prospektierten Kapitalanlage entstandenen

  • OLG Celle, 13.06.2002 - 6 W 66/02

    Antizipierung des Beweiswertes einer Zeugenaussage im

  • OLG München, 10.06.2009 - 1 W 1249/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht: Prüfung der

  • LG Coburg, 24.01.2006 - 32 T 1/06

    Unfallflüchtige Autofahrer verlieren ihren Kasko- und Haftpflichtschutz

  • KG, 05.02.2004 - 8 W 4/04

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorweggenommene Beweiswürdigung

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